RVG

Seit dem 01.07.2004 hat das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) die alt gediente Bundesrechtsanwaltsgeböhrenordnung abgelöst. Im Grundsatz hat sich gegenüber dem alten Vergütungsrecht nicht viel geÃändert. Auch weiterhin gilt mit dem RVG ein gesetzlicher Gebührensatz für gerichtliche Verfahren. Auch an der Möglichkeit Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, hat sich nichts geändert. Neu sind zwei Änderungen, die ab dem 01.07.2006 in Kraft tritt. Zum einen entfällt die gesetzliche Gebührenregelung für die außergerichtliche Vertretung durch einen Anwalt. Zum anderen ist es Anwälten ab diesem Zeitpunkt gestattet, ein erfolgsabhängiges Zusatzhonorar mit dem Mandanten zu vereinbaren. Diese beiden Neuregelungen führen nunmehr dazu, dass wi eine schriftliche Vergütungsvereinbarung vorab treffen müssen.

 


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