Beim Anwalt ist grundsätzlich jede Tätigkeit zu vergüten. Lediglich die Beratung über die anfallenden Kosten und das Aushandeln der Kosten sind nicht zu vergüten.
Entgegen der weit verbreiteten Auffassung ist die erste Beratung nicht kostenlos. Das RVG sieht sogar ausdrücklich eine gesetzliche Regelung für die erste Beratung vor, auch wenn danach kein Auftrag erteilt wird.
Ab dem 01.07.2006 sind Anwalt und Mandant frei, ein angemessenes Honorar zu vereinbaren. Gerade bei niedrigen Gegenstandswerten wird dies zu einer Erhöhung der bisher nicht annähernd kostendeckenden Honorare führen, die bisher dazu führten, das zu Stundensätzen von unter drei Euro gearbeitet werden musste.
Weiterhin können Sie aber auch Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe beantragen, hierüber sollten Sie mit ihrem Anwalt gleich zu Anfang sprechen. Bitte bedenken Sie, dass es nichts unanständiges ist, über die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit zu sprechen. Bedenken Sie auch, dass Sie ein professionelles Arbeiten Ihrer Anwaltskanzlei erwarten. Dazu gehört auch, dass nicht bei Personal, EDV, Literatur und Fortbildung gespart wird. Ein bestens fortgebildeter Anwalt erbringt in der Regel auch eine umfassende Beratungsleistung. Überlegen Sie daher immer, woran wohl gespart wird, wenn ganz niedrige Honorare aufgerufen werden. Ganz billig kann eine qualifizierte Beratung oder Vertretung nicht sein.
