Rechtsanwalt Jochen Veit – Sozial-, Bau- und Internetrecht

Rechtsanwalt Jochen Veit

Rechtsanwalt Jochen VeitStudium

Rechtsanwalt Jochen Veit studierte an der Freien Universität Berlin und legte im Jahr 2004 sein erstes Juristisches Staatsexamen ab.
Von 2005 bis 2007 absolvierte er sein Referendariat am Kammergericht Berlin und schloss dieses Ende 2007 mit dem zweiten Juristischen Staatsexamen ab.

Beruflicher Werdegang

Seit Anfang 2008 ist Rechtsanwalt Jochen Veit als Rechtsanwalt beim Landgericht Neuruppin zugelassen und gründete Anfang 2008 die Anwaltskanzlei Veit mit Sitz im Hennigsdorfer Technologie Zentrum. Die Kanzlei war auf die Beratung und Vertretung im Bereich des Internetrecht, sowie des Rechtes der Neuen Medien, des Marken- und Urheberrechts tätig.

Zum 01.01.2009 wechselte er in die Bürogemeinschaft „Anwaltskanzlei Birkenwerder“ in Birkenwerder. Zu den bereits vorhandenen Tätigkeitsfeldern trat dort das Sozialrecht hinzu.

Nach Auflösung dieser Bürogemeinschaft gründete Rechtsanwalt Jochen Veit am alten Standort die Anwaltskanzlei Hennigsdorf zum 01.01.2014.

Anfang des Jahres 2015 wechselte er dann zur Rechtsanwaltskanzlei PBWG, in der er bis heute tätig ist.
Neben den Mandanten aus dem IT-Recht und dem Sozialrecht betreut Rechtsanwalt Jochen Veit auch das Mietrechts- und Baurechtsressort.

Tätigkeitsschwerpunkte

Im Bereich des Internetrechts werden eine Vielzahl von Mandanten betreut, die Abmahungen erhalten haben. Größtenteils geht es um den Vorwurf des illegalen Downloads von Musik- und Filmwerken, daneben aber auch um die Veröffentlichen von Bildern und Kommentaren. Die Betreiber von Internetseiten und Internetshops werden bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Internetauftritte unterstützt.

Der sozialrechtliche Bereich hat seinen Fokus auf die Betreuung von Gründungszuschussmandaten. Bundesweit werden Mandanten betreut, die während des Bezuges von Arbeitslosengeld den Schritt in die Selbständigkeit gewagt haben und deren Antrag auf den Gründungszuschuss vom Jobcenter abgelehnt wurde.

Das Baurechtsressort umfasst Beratungen von Bauherren und Bauunternehmen. Kernpunkt ist in fast allen Verfahren die Frage der mangelfreien Durchführung von Baudienstleistungen. Wir führen mit unseren Mandanten das selbständige Beweisverfahren zur Sicherung und Dokumentation des Ist-Zustandes durch. Natürlich begleiten wir unsere Mandanten auch durch das Hauptsacheverfahren.

Zusätzlich zum Standort Hennigsdorf hat Rechtsanwalt Jochen Veit am Standort Eilenburg eine Zweigniederlassung.

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