Der „neue“ Datenschutz nach der Datenschutzgrundverordnung DSGVO

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die DSGVO in Deutschland. Diese Neuregelung des Datenschutzen bringt eine Vielzahl von Neuerungen, die von Firmen und vor allem Webseitenbetreiber beachtet un umgestezt werden müssen.
Wir beraten Sie bei der Erstellung der wichtigsten Dokumente und Dokumentationen, wie

  • Datenschutzerklärung für Ihrer Webseite
  • Erklärung über die Datenverarbeitung gegenüber Ihren Kunden
  • Erklärung über die technischen und organisatorische Maßnahmen der Datensicherheit (TOM)
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit nach Art. 30 DSGVO

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