Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine Leistung der Jobcenter an Arbeitslose, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen. Diese Leistung soll dem Selbständigen den Einstig in die Selbständigkeit erleichtern und seine soziale Absicherung gewährleisten.
Auf den folgenden Seiten möchten wir erläutern, welche Vorraussetzungen für den Bezug des Gründungszuschusses erfüllt sein müssen und welche Ausschlusskriterien und Fallstricke zu berücksichtigen sind. Auch erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl von uns erstrittenen Urteile, die wir hier erläutert haben.

1. Gesetzliche Regelung

2. Voraussetzungen für die Gewährung des Gründungszuschusses

a. die harten Kriterien – tatbestandliche Voraussetzungen

aa. Arbeitslosigkeit

bb. Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von 150 Tagen

b. die weichen Kriterien – Ermessensausübung der Behörde

aa. Vermittlungsvorrang

bb. Eigenleistungsfähigkeit

cc. Tragfähigkeit

3. Urteilsdatenbank

4. Unser Leistungen

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