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Keine Rückforderung von Harz IV nach Ablauf von einem Jahr

Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass die Behörde eine Rückforderung spätestens ein Jahr nach Kenntniss aller Umstände verfügen muss. Voraussetzung dafür ist, dass die Behörde durch den Leistungsberechtigten alle Informationen erhalten hat, um die Überzahlung zu erkennen. § 45 Abs.

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Kein Gründungszuschuss bei hoher Abfindung durch ehemaligen Arbeitgeber ?

Ein Gründungszuschuß kann denjenigen Arbeitslosen gewährt werden, die sich selbstständig machen. Das Jobcenter prüft dabei u.a. die Tragfähigkeit der Existenzgründung und fordert den Nachweis durch eine fachkundige Stelle. Auch muss das Jobcenter davon ausgehen, dass eine Vermittlung des Arbeitslosen in

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