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Kilometerangabe beim Autoverkauf ohne Einschränkungen wirkt bindend

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-3 W 228/12 Wer als Händler in einer Internetanzeige die Laufleistung eines Kraftfahrzeugs ohne einschränkenden Zusatz angibt („137.800 km“), muss sich daran festhalten lassen, auch wenn diese Zahl im späteren Kaufvertrag nicht mehr auftaucht. Datum: 15.11.2012 Gericht: Oberlandesgericht

Veröffentlicht in Allgemeines Zivilrecht, Verkehrszivilrecht Verwendete Schlagwörter:

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