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Grundsätzlich keine Nutzungsausfallentschädigung für Oldtimer

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 U 107/08 Voraussetzung für einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ist aber bei neueren wie bei älteren Fahrzeugen, dass die fehlende Verfügungsmöglichkeit über das Fahrzeug einen wirtschaftlichen Schaden darstellt nicht hingegen das ideelle Interesse, gelegentlich statt mit einem anderen

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Kilometerangabe beim Autoverkauf ohne Einschränkungen wirkt bindend

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-3 W 228/12 Wer als Händler in einer Internetanzeige die Laufleistung eines Kraftfahrzeugs ohne einschränkenden Zusatz angibt („137.800 km“), muss sich daran festhalten lassen, auch wenn diese Zahl im späteren Kaufvertrag nicht mehr auftaucht. Datum: 15.11.2012 Gericht: Oberlandesgericht

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Bedeutung des Zusatzschildes „Schneeflocke“ (StVO § 39 Abs. 7)

Oberlandesgericht Hamm, 1 RBs 125/14 Das eine Schneeflocke (vgl. § 39 Abs. 7 StVO) darstellende Zusatzschild i.S.v. § 39 Abs. 3 StVO zum die Geschwindigkeit begrenzenden Schild enthält bei sinn- und zweckorientierter Betrachtungsweise lediglich einen — entbehrlichen — Hinweis darauf,

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