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Nun auch der BGH: Keine Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers beim Filesharing

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr die schriftliche Begründung des bereits am 6. Oktober 2016 (Az. I ZR 154/15 „Afterlife“) ergangen Urteils veröffentlicht. Das Gericht stellt klar, dass der Abmahner den Beweis dafür antretten muss, dass der Abgemahnte tatsächlich der Täter ist.

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Auch beim AG Potsdam wird Filesharingklage abgewiesen

Das Amtsgericht Potsdam hat mit Urteil vom 20.10.2015 zum Az. 21 C 58/14 eine Klage auf Schadensersatz abgewiesen. Dies ist begrüßenswert, da das Amtsgericht auch für viele Fälle örtlich zustandig ist, die in unseren Hennigsdorfer und Berliner Kanzleien betreut werden.

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Zur Frage der Haftung des Anschlussinhabers bei illegalen Filesharing

Zu Fragen der Darlegungs- und Beweislast beim Filesharing in einem Mehrpersonenhaushalt hat das AG Saarbrücken in seinem Urteil vom 07.12.2016, Az. 121 C 339/16 (09) Stellung genommen. Der in diesem Fall abgemahnte konnte sich erfolgreich gegen die Klage verteidigen, so

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Filesharing: Keine Haftung des Anschlussinhabers für Familienmitglieder

In einer aktuellen Entscheidung zum Thema Filesharing hat nun auch das AG Mannheim mit Urteil vom 18.01.2017 (U 10 C 1780/16) eine Schadensersatzklage gegen den Anschlussinhaber abgewiesen. Das Gericht urteilte, dass die sog. sekundäre Beweislast nicht zu einer Beweislastumkehr zu

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